Energieausweis-Rechner 2014 [ändern]
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Hinweise zum Energieausweis-Rechner

Der Energieausweis enthält also eine Energieeffizienzklasse im Bandtacho und ist bis zum 31.12.2015 ausgestellt worden.

Wenn im Gebäude mehrere Energieträger als wesentliche Energieträger angegeben sind, kann der Energieausweis-Rechner des DEPI nicht genutzt werden. Er kann nur genutzt werden, wenn ein Energieträger als wesentlicher Energieträger für Heizung und Warmwasser angegeben ist.

Geben Sie nun folgende Daten des Energieausweises ein: Gebäudenutzfläche, wesentlicher Energieträger für Heizung und Warmwasser, Endenergiebedarf und Primärenergiebedarf. Daneben sind die spezifischen Energiekosten einzugeben.

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Gebäudenutzfläche AN [m²]

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Wo finde ich das?

Auf Seite 1 des Energieausweises für Wohngebäude:

Wesentlicher Energieträger für Heizung und Warmwasser
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Wo finde ich das?

Auf Seite 1 des Energieausweises für Wohngebäude. Bei Mehrfachnennungen wählen Sie bitte den Hauptenergieträger aus.

Endenergiebedarf oder-verbrauch [kWh/m²a]
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Wo finde ich das?

Wenn der Energieausweis auf Grundlage von Berechnungen des Energiebedarfs erstellt wurde, finden Sie die Angabe zum Endenergiebedarf auf Seite 2 des Energieausweises für Wohngebäude:


Wenn der Energieausweis auf Grundlage von Berechnungen des Energieverbrauchs erstellt wurde, finden Sie die Angabe zum Endenergieverbrauch auf Seite 3 des Energieausweises für Wohngebäude:

Primärenergiebedarf oder -verbrauch [kWh/m²a]
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Wo finde ich das?

Wenn der Energieausweis auf Grundlage von Berechnungen des Energiebedarfs erstellt wurde, finden Sie die Angabe zum Primärenergiebedarf auf Seite 2 des Energieausweises für Wohngebäude:


Wenn der Energieausweis auf Grundlage von Berechnungen des Energieverbrauchs erstellt wurde, finden Sie die Angabe zum Primärenergieverbrauch auf Seite 3 des Energieausweises für Wohngebäude:

Primärenergiefaktor Brennstoff [-]
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Was bedeutet das?

Jedem Endenergieträger wird ein Primärenergiefaktor zugeordnet. Dieser wird in den erneuerbaren und den nicht-erneuerbaren Anteil unterteilt. Der Primärenergiebedarf bzw. der Primärenergieverbrauch eines Gebäudes lässt sich gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV) berechnen, indem der Endenergiebedarf bzw. Endenergieverbrauch eines Gebäudes mit dem Primärenergiefaktor (nicht erneuerbarer Anteil) des Endenergieträgers multipliziert wird. Dadurch umfasst der Primärenergiebedarf bzw. der Primärenergieverbrauch gemäß EnEV nur den Verbrauch bzw. Bedarf an fossilen Primärenergieträgern.

spezifische Energiekosten Brennstoff [EUR/kWh]
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Was bedeutet das?

Dies ist der Preis in Euro pro Kilowattstunde (kWh) für den eingesetzten Energieträger. Der vorgeschlagene Wert entspricht dem derzeitigen Durchschnittswert. Sie können hier auch den Wert einsetzen, den Sie bei Ihrem Energieversoger bzw. Lieferanten tatsächlich bezahlen. Bitte beachten Sie, dass Sie dabei ggf. einen in Cent angegebenen Preis in einen Euro-Preis umrechnen müssen (durch eine Teilung durch den Faktor 100). Aus 35 Cent pro kWh würden so z.B. 0,35 Euro pro kWh und aus 8 Cent 0,08 Euro. Einen Pelletpreis in Euro pro Tonne können Sie umrechnen, indem Sie den Preis durch 5000 teilen. Einen Ölpreis pro Liter können Sie umrechnen, indem Sie den Preis durch 1000 teilen.

spezifische Energiekosten Strom [EUR/kWh]
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Was bedeutet das?

Hier handelt es sich um den Preis, denn Sie für den Strom bezahlen, den Ihre Heizung neben dem eingesetzten Brennstoff als Hilfsenergie verbraucht. Bei einer Wärmepumpe ist dies der Preis für Wärmepumpenstrom, bei einer Nachtspeicherheizung der Preis für Speicherstrom und bei allen anderen Heizungen der normale Stromtarif. Die Menge des verbrauchten Stroms kann aus den Angaben des Energieausweises berechnet werden. Der vorgeschlagene Wert entspricht dem derzeitigen Durchschnittswert. Sie können hier auch den Wert einsetzen, den Sie bei Ihrem Stromversorger tatsächlich bezahlen.